FAQ
Hier beantworten wir zentrale Fragen dazu, wie PVS dental Zahnarztpraxen bei der Abrechnung unterstützt und im Praxisalltag entlastet.
Mit Einwilligung des Patienten können Sie die Bonitätsauskunft über den RZ-Client Ihrer Praxissoftware oder in PVS dialog abrufen. Die digitale Abfrage unterstützt Sie dabei, mögliche Zahlungsrisiken bereits vor der Behandlung einzuschätzen.
Mitarbeiter von PVS dental unterliegen der Schweigepflicht. Zudem werden personenbezogene Daten nach den Anforderungen der DSGVO verarbeitet. Vertraulichkeit und Datensicherheit sind zentrale Bestandteile des Patientenservice.
Wenn Rechnungsempfänger schwer erreichbar sind oder besondere Situationen eine weitere Recherche erforderlich machen, unterstützt PVS dental mit einer strukturierten und diskreten Adress- oder Nachlassermittlung.
Das Patientenportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Patienten können dort Informationen abrufen, Zahlungsstände einsehen oder Unterlagen wie Rechnungsduplikate digital anfordern.
Mit unseren eServices können privatzahnärztliche Rechnungen digital empfangen, verwaltet und per Lastschrift oder GiroCode bezahlt werden. Das unterstützt eine moderne, sichere und komfortable Rechnungskommunikation.
Flexible Ratenzahlungsmodelle können Patienten zusätzlichen finanziellen Spielraum geben und die Entscheidung für eine Behandlung erleichtern. Die Abwicklung erfolgt über PVS dental einfach, transparent und zuverlässig.
Ja. PVS dental begleitet offene Vorgänge verlässlich – von der Zahlungserinnerung bis zur weiteren Bearbeitung. Dabei achten wir auf eine professionelle, diskrete und nachvollziehbare Kommunikation.
Wenn es zu Fragen von einem Kostenträger kommt, begleitet PVS dental den Vorgang strukturiert und unterstützt bei der Klärung. Die gebührenrechtliche Korrespondenz übernimmt PVS dental zuverlässig und zügig.
Viele Fragen entstehen erst nach der Rechnungserstellung und beanspruchen wertvolle Zeit im Praxisalltag. PVS dental übernimmt diese Kommunikation, schafft klare Ansprechpartner und sorgt für verlässliche Abläufe rund um Rechnung und Zahlung.
PVS dental unterstützt bei organisatorischen Anliegen Ihrer Patienten rund um Rechnungen, Zahlungen und digitale Services, wie eRechnung und Ratenzahlung.
In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Aufgaben Sie abgeben möchten und welche Prozesse bereits bestehen. Anschließend stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Ihre festen Ansprechpartner nehmen das Anliegen auf, prüfen den Bearbeitungsstand und koordinieren bei Bedarf die Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich.
Der konkrete Leistungsumfang wird passend zu den Anforderungen Ihrer Praxis vereinbart. So können die Leistungen gezielt in Ihre bestehenden Abläufe integriert werden.
Zuständigkeiten, Kommunikationswege und erforderliche Unterlagen werden zu Beginn gemeinsam festgelegt. Dadurch bleibt für Ihr Team klar, wann PVS dental übernimmt und wann eine Rücksprache erforderlich ist.
Die Aufgabenverteilung wird mit Ihrer Praxis abgestimmt. PVS dental kann definierte Anliegen übernehmen und Ihre Patienten bei Fragen zu Rechnungen oder Zahlungen unterstützen.
Ja. PVS dental bietet Factoring für Patienten mit Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Je nach gewünschter Risikoabsicherung können Sie auch hier zwischen echtem und unechtem Factoring wählen.
Feste Auszahlungszeitpunkte machen den Honorarfluss besser kalkulierbar. Dadurch lassen sich laufende Kosten, Investitionen und unternehmerische Entscheidungen verlässlicher planen – unabhängig davon, wann Ihre Patienten zahlen.
Sie können Ihr Honorar sofort, 14 Tage oder 30 Tage nach Rechnungsversand auszahlen lassen. Welches Modell am besten passt, hängt von den finanziellen Abläufen Ihrer Praxis ab.
Beim echten Factoring übernimmt PVS dental das wirtschaftliche Ausfallrisiko vollständig. Beim unechten Factoring bleibt dieses Risiko bei Ihrer Praxis; die Vorauszahlung wird zurückgeführt, wenn nach 100 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt ist.
Beim Factoring überträgt Ihre Praxis Forderungen aus Patientenrechnungen an PVS dental. Sie erhalten Ihr Honorar zu einem vereinbarten Zeitpunkt, während PVS dental die weitere Abwicklung übernimmt.
Bei der Plausibilitätsprüfung wird geprüft, ob eine Abrechnung fachlich nachvollziehbar, vollständig und in sich stimmig ist.
GOZ und GOÄ bilden wesentliche Grundlagen der privatzahnärztlichen Abrechnung. Sie regeln, welche Leistungen berechnet werden können und welche Anforderungen etwa an Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktor oder Begründung gelten. PVS dental prüft die Abrechnung im jeweiligen Behandlungskontext und unterstützt dabei, Leistungen vollständig, nachvollziehbar und regelkonform abzubilden.
PVS dental übernimmt zentrale Aufgaben rund um Prüfung, Rechnungsversand und Kommunikation. Dadurch bleibt dem Praxisteam mehr Zeit für Organisation, Behandlung und Patientenbetreuung.
Die Leistungen von PVS dental richten sich an Zahnärzte, Kieferorthopäden, MKG-Chirurgen und weitere zahnmedizinische Einrichtungen, die ihre privatzahnärztliche Abrechnung professionell unterstützen lassen oder vollständig auslagern möchten.
Zahnärzte in Deutschland müssen sich bei der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen an unterschiedliche gesetzliche und vertragszahnärztliche Vorgaben halten. Für privatzahnärztliche Leistungen gilt grundsätzlich die GOZ, ergänzend können bestimmte Leistungen nach der GOÄ berechnet werden; für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der BEMA. Der Zahnarzt ist bei der Abrechnung daher nicht frei, sondern an die jeweiligen Abrechnungsbestimmungen gebunden.
PVS dental unterstützt Zahnmediziner bei der privatzahnärztlichen Abrechnung, der fachlichen Rechnungsprüfung, dem Rechnungsdruck, dem Versand, der Kommunikation zu Rechnungen und Rückfragen sowie dem gesamten Mahnwesen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang unterstützen wir Ihre Praxis bei der digitalen Zusammenarbeit, bei gebührenrechtlichen Rückfragen, im Forderungsmanagement und durch persönliche Ansprechpartner.
Unser Angebot richtet sich an Zahnärzte, Kieferorthopäden, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Zahnkliniken in ganz Deutschland.
Ja, Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet – notwendige Korrekturen stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns schnell mit den Abläufen und Besonderheiten Ihrer Praxis vertraut machen und stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen haben.
Privatzahnärztliche Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil einer wirtschaftlich erfolgreichen Praxis. Auch berufspolitische Themen haben wir im Blick. Im Verband der PVS setzen wir uns für die Interessen unserer Kunden und für gute Rahmenbedingungen der privatzahnärztlichen Tätigkeit ein.
PVS dental ist ein Tochterunternehmen mehrerer Privatärztlicher Verrechnungsstellen, die seit über 100 Jahren Erfahrung in der Privatliquidation mitbringen. Unser Know-how rund um die privatzahnärztliche Abrechnung haben wir für Sie in PVS dental gebündelt.
Füllen Sie einfach das Kontaktformular auf unserer Website aus. Wir melden uns anschließend zeitnah bei Ihnen. Unsere Außendienstmitarbeiter besuchen Sie gern in Ihrer Praxis und stellen Ihnen unsere Leistungen persönlich vor.

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