Abrechnungstipp
GOZ 2400
Die GOZ-Nr. 2400 ist eine wichtige Begleitleistung in der endodontischen Behandlung. Entscheidend sind die Anzahl der Wurzelkanäle, die Zahl der Sitzungen und die Häufigkeit der Messungen. Dieser Beitrag zeigt anhand eines Praxisbeispiels, wie die Leistung korrekt berechnet wird.
GOZ 2400 - Gebührenziffern richtig abrechnen
Die 2400 ist eine Begleitleistung während der endodontischen Behandlung und beinhaltet die elektrometrische Längenbestimmung eines Zahnes
Was ist die GOZ 2400?
Die 2400 ist eine Begleitleistung während der endodontischen Behandlung und beinhaltet die elektrometrische Längenbestimmung eines Zahnes, unabhängig von maschineller oder manueller Aufbereitung der Wurzelkanäle.
Wie oft ist die GOZ 2400 berechnungsfähig?
Die elektrometrische Längenbestimmung ist je Wurzelkanal zweimal je Sitzung berechnungsfähig. Darüber hinaus gehende Messungen in einer Sitzung sollten bei der Bemessung des Steigerungsfaktors Berücksichtigung finden.
Privatvereinbarung bei GKV-Patienten
Diese Leistung ist nicht im Bema enthalten und löst somit bei GKV Patienten zwingend die Privatvereinbarung gemäß § 8 Absatz 7 BMV-Z + ggf. zusätzlicher Honorarvereinbarung bei Überschreiten des 3,5fachen Faktors gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ aus.
Praxisbeispiel zur Berechnung
Der Patient erhält eine endontische Behandlung an Zahn 16, es werden in vier Sitzungen drei Kanäle aufbereitet, inklusive elektrometrischer Längenmessung. Die klassische Abrechnung wäre jetzt dreimal je Sitzung, also 12x GOZ 2400. Da jedoch pro Sitzung die Längenmessung mehrfach je Kanal erfolgte, erhöht sich die Anzahl auf 24x GOZ 2400. Bei einem Bemessungsfaktor von 2,3 ergibt sich so ein Mehrwert von 108,60 EUR.
Die GOZ 2400 in aller Kürze:
- Die 2400 ist zweimal je Wurzelkanal je Sitzung berechnungsfähig.
- Die Berechnung der 2400 bleibt von der Anzahl der Sitzungen unberührt.
- Mehr als zwei Messungen je Kanal -> Faktor berücksichtigen
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