Abrechnungstipp
GOZ 7010
Die GOZ-Nr. 7010 beschreibt eine adjustierte Aufbissschiene und ist einmal je hergestellter Schiene berechnungsfähig. Für Kontrollen, Anpassungen und Reparaturen gelten weitere Gebührenziffern. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Abrechnungsregeln zusammen.
Leah Fricke
Abrechnungsmanagerin der PVS dental
Was ist die GOZ 7010?
Die GOZ 7010 beschreibt eine adjustierte Aufbissschiene, welche z. B. das Kiefergelenk und die Kaumuskulatur entlasten oder den Biss verändern soll. Des Weiteren kann eine solche Schiene dazu eingesetzt werden den Druck beim Zähneknirschen zu verhindern. Zusätzlich werden hier Materialkosten unter Beachtung des § 4/3 GOZ und Zahntechnische Leistung gemäß § 9 in Rechnung gestellt.
Mehrere Schienen richtig berechnen
Werden mehrere Schienen, zum Beispiel für den Ober- und Unterkiefer hergestellt, ist die GOZ 7010 einmal je Schiene berechenbar. Zu beachten ist hier, dass nur Schienen mit adjustierter Oberfläche bzw. eine Schiene mit nachträglich eingefügtem Kauflächenrelief oder nachträglich individueller eingeschliffener Oberfläche berechnet
werden können.
Abgrenzung zur GOZ 7000
Adjustieren bedeutet in diesem Fall die Schiene an die Kauffläche der Gegenbezahnung anzupassen. Ohne Adjustierung der Oberfläche fallen diese Schienen unter die GOZ 7000.
Unterkieferprotrusionsschiene analog berechnen
Wird bei einem Patienten eine Bimaxilläre Unterkieferprotrusionsschiene eingesetzt, welche den Zweck hat den Unterkiefer und Zungenboden nach vorne zu verlagern um die Atemwege frei zu machen und somit das Schnarchen zu unterdrücken, ist diese Leistung nicht in der GOZ/GOÄ abgebildet und muss nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Die Auswahl der passenden GOZ Position ist hier nach Kosten und Zeitaufwand vorzunehmen.
Kontroll- und Anpassungsleistungen
Zu einer eingesetzten Aufbissschiene gehören natürlich nachträgliche Kontrolluntersuchungen. Diese können bei einer einfachen Schienenkontrolle nach der GOZ 7040, bei einer Schienenkontrolle mit subtraktiven Maßnahmen nach der GOZ 7050 oder
aber auch bei additiven Maßnahmen nach der GOZ 7060 berechnet werden.
Reparatur und Unterfütterung der Schiene
Im Laufe der Zeit können an der Schiene Verschleißerscheinungen auftreten, welche einer Reparatur bedürfen. Eine Unterfütterung für einen besseren Halt oder die Reparatur eines Risses können nach der GOZ 7030 zuzüglich Laborkosten in Ansatz gebracht werden.
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