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Gebührenziffern
Lesezeit 1 Minuten

Abrech­nungs­tipp:
Periim­plan­ti­tis-The­ra­pie

Für die nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis enthält die GOZ keine originäre Gebührenziffer. Das GOZ-Beratungsforum hat deshalb eine Empfehlung zur Analogberechnung veröffentlicht. Erfahren Sie, welche Hinweise für die Abrechnung gelten und wie Erstattungsschwierigkeiten vermieden werden können.

Malene Görg

Leitung Abrechnungsmanagement & Gebührenrechtliche Korrespondenz

Was ist die Periimplantitis-Therapie?

Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die Geb.-Nr. 4070 GOZ (12,94 Euro – 2,3fach) ist daneben nicht berechnungsfähig.

Empfehlung zur Analogberechnung

Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr.

Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die Geb.-Nr. 3010a GOZ (14,23 Euro – 2,3fach) für angemessen.

Hinweis für die Rechnungsstellung

Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis“

(Quelle: Bundeszahnärztekammer)

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